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VG Wort, was ist denn das, so werden sich wahrscheinlich viele Fragen. Man kann sie im Grunde mit der GEMA vergleichen. Während letztere für Musik zuständig ist und Gelder an Musiker auszahlt, ist die Verwertungsgemeinschaft Wort (VG Wort) für geschriebene Texte und damit Autoren und Verlage da.

Was ist die VG Wort?

Die VG Wort ist ein sogenannter rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, der 1958 gegründet wurde und nicht gewinnorientiert arbeitet. Zweck dieses Vereines ist es, die Rechte von Verlagen und Autoren bei der Nutzung ihres geistigen Eigentums wahrzunehmen. Hierzu kassiert die VG Wort Abgaben z.B. auf Drucker, Kopierer, Scanner, Faxgeräte aber auch auf Speichermedien wie CD-ROMs und DVDs - und somit auf alles, mit dem man Kopien anfertigen kann. Von diesen Einnahmen zieht die VG Wort einen bestimmten Anteil für ihren Verwaltungsaufwand sowie für ihre Sozialeinrichtungen ab. Der verbleibende Teil wird nach einem Verteilungsschlüssel an Autoren und Verlage verteilt - dabei noch einmal eine Unterteilung vorgenommen, so erhalten z.B. Schulbuchverlage einen anderen Anteil als Verlage für wissenschaftliche Publikationen. Seit einigen Jahren werden nun auch reine Online-Publikationen vergütet. Notwendig ist in jedem Falle, dass sich der Autor oder Verlag aktiv an die VG Wort wendet und bei der statistischen Erfassung und der anschließenden Auswertung teil nimmt. Speziell für Publikationen im Internet gibt es ein eigenes Erfassungs- und Meldesystem "Texte Online Melden" (abgekürzt T.O.M.).

Und wie kann man als Autor oder Website-Betreiber mit der VG Wort Geld verdienen?

Prinzipiell kann also jeder, der eigene Texte im Internet veröffentlicht, diese auch bei der VG Wort melden. Aber dazu muss man zunächst einige bürokratische Hürden überwinden - erst dann hat man die Chance ein paar Krümel von dem zu verteilenden Kuchen zu bekommen. Neben den bürokratischen Hürden des mehr als umständlichen Meldesystems, gibt es noch zwei weitere. So muss jeder Artikel eine Mindestgröße und Mindestabrufzahl vorweisen. Für 2009 wurden diese Werte auf 1.800 Zeichen und 1.500 Abrufe festgesetzt - diese Werte können sich - ebenso wie die Ausschüttungsquoten - jedes Jahr ändern. Und so funktioniert das Ganze im Detail:

1. Anmeldung bei der VG Wort

Die erstmalige Registrierung bei VG Wort ist zwar etwas bürokratisch, aber nicht weiter schwierig. Zunächst geht man auf die Startseite des Meldeportals T.O.M. (T.O.M. steht für "Texte Online Melden") und klickt dort auf "Neu registrieren". Eine Registrierung ist sowohl für Autoren als auch Verlage möglich, daher muss man zunächst angeben, als was man sich registrieren möchte. Anschließend füllt man ein Online-Formular aus, in dem man Namen, Anschrift und Kontaktdaten einträgt und einen Benutzernamen nebst Passwort für den späteren Login wählt. Anschließend akzeptiert man noch die Teilnahmebedingungen und schickt das Formular ab. Danach erhält man eine eindeutige "Karteinummer" und ein ausgefülltes PDF-Formular, das man ausdrucken und unterschrieben per Post an die VG Wort senden muss. Damit noch für das laufende Jahr Artikel gemeldet werden können, muss dieses Formular bis zum  31.12. bei der VG Wort eintreffen. Hat man alles richtig ausgefüllt, bekommt man nach ca. zwei Wochen eine E-Mail mit der Bestätigung, dass die T.O.M.-Registrierung freigeschaltet wurde.

Startseite des Meldeportals T.O.M. der VG Wort

2. Zählmarken bestellen

Als nächstes muss man einen Satz Zählmarken bestellen. Dazu loggt man sich einfach ein, wählt "Zählmarkenbestellung" und gibt an wie viele Zählmarken man möchte. Maximal 100 sind mit einer Bestellung möglich, es können aber weitere Bestellungen durchgeführt werden - bis maximal 1.000 Zählmarken pro Erhebungsjahr. Wer mehr benötigt, muss den Support von VG Wort kontaktieren um ein höheres Kontingent zu erhalten. Die Zählmarken kann man direkt als CSV- oder PDF-Datei herunterladen. Ersteres ist zu empfehlen, da die Tabelle dann direkt mit OpenOffice oder Excel für die Verwaltung der Zählmarken verwenden werden kann.

Eine Zählmarke ist übrigens nichts anderes als ein <img>-Tag bestehen aus einem 1x1 Pixel großen JPG-Bild und einem eindeutigen öffentlichen Schlüssel zur Identifizierung der Marke. Es gibt immer zwei Versionen, eine für normale (X)HTML-Seiten und eine für die Markierung von PDF-Dateien. Zusätzlich gibt es noch einen privaten Identifikationscode, den man später für die Meldung seiner Texte benötigt.

Beispiel für eine Zählmarke:

<img alt="" height="1" src="http://vg07.met.vgwort.de/na/05f77105588f45b3a012c1ffcd40dfa7" width="1" />

3. Zählmarken einbauen

Erstellt man nun einen neuen Artikel, so nimmt man aus der CSV-Liste eine noch nicht benutzte Zählmarke und baut diesen HTML-Schnippsel in den Artikel ein. Von VG Wort wird empfohlen, dies unmittelbar nach dem <body>-Tag zu machen, aber da dies vor allem bei Seiten die von einem CMS generiert werden, nicht unbedingt gewährleistet ist, kann man sie auch an beliebiger anderer Stelle einbauen. Natürlich darf eine Zählmarke nur in eigene Artikel eingebaut werden. Außerdem darf jede Marke nur für genau einen Text verwendet werden. Erstreckt sich der Text über mehrere Seiten, so darf die Marke allerdings mehrfach eingebaut werden.

Natürlich kann man auch ältere Texte, die schon längere Zeit veröffentlich sind, mit einer Zählmarke versehen. Das macht vor allem bei Artikeln Sinn, von denen man weiß, dass sie hohe Zugriffszahlen erzielt haben und dies mutmaßlich auch in der Zukunft tun werden.

Anschließend sollte man sich in der CSV-Datei notieren, in welchen Artikel (am besten Titel und URL) man die Marke eingebaut hat. Diese Angaben benötigt man nämlich für die spätere Meldung.

4. Texte melden

Ende Mai/Anfang Juni des Folgejahres legt die Mitgliederversammlung der VG Wort fest, wie hoch die Mindestzugriffszahlen sein müssen, damit eine Vergütung erfolgt und informiert einen, dass man die Texte, die diese Hürde genommen haben, melden muss. Das ist nicht nur der aufwändigste, sondern meiner Meinung nach auch der sinnloseste Teil. Schließlich kennt die VG Wort die Zählmarken und damit verbundenen Zugriffe, so dass - zumindest bei den nicht anonymen Zählmarken - diese Meldung durchaus automatisch erfolgen könnte.

Zählmarkenübersicht im Meldeportal T.O.M. der VG Wort

Jetzt hat man als Autor bis zum 1. September Zeit, um über T.O.M. seine Meldung abzugeben. Dazu kann man im Unterpunkt “Zählmarkenübersicht” die Anzeige “Zählmarken mit Mindestzugriff” wählen und sich alle Zählmarken auflisten lassen, die die festgelegte Mindestzugriffszahl im Vorjahr erreicht haben. Ab hier kenne ich das weitere nur aus der Theorie (hoffentlich kann ich den Teil nächstes Jahr noch mit einem Praxisbericht ergänzen). Die nächsten Schritte sind:

  • Jede aufgelistete Zählmarken anklicken > auf "Meldung erstellen" klicken > Formular ausfüllen
  • Überschrift und den kompletten Text des mit der Zählmarke verbundenen Artikels reinkopieren und die URL des Artikels angeben.
  • Das wiederholt man nun für jeden Artikel, der den Mindestzugriff erreicht hat. Das kann ganz schön lange dauern.
Zahltag

Hat man alles richtig gemacht, so sollte man im Oktober einen Scheck von der VG Wort bekommen. Ja, richtig gelesen, standardmäßig verschickt die VG Wort Schecks! Banküberweisungen sind die Ausnahme. Es gibt in den Stammdaten noch nicht einmal die Möglichkeit eine Bankverbindung anzugeben.

Tipps und Hinweise

Da die Länge des Textes für die Höhe der Vergütung keine Rolle spielt, empfiehlt es sich, lange Artikel in mehrere Teile aufzuteilen - natürlich so, dass jeder die Mindestlänge überschreitet, und als Artikel-Serie zu veröffentlichen.

Ist ein Artikel über mehrere URLs erreichbar - z.B. weil dieser in verschiedenen Kategorien eingetragen wurde, so sollte man alle URLs bei der Meldung eintragen, damit keine Zugriffe ungezählt bleiben.

Da Feed-Reader-Zugriffe nicht mitgezählt werden, empfiehlt es sich nur gekürzte Texte in den Feeds zu liefern.

Sind Artikel auf der Startseite nach der Veröffentlichung komplett lesbar, ist das mit dem Zählpixel problematisch, weil dann die unterschiedlichen Texte (und Zählmarken) unter der gleichen (Haupt-)URL erscheinen, was zu fehlerhaften Meldungen führen kann, die dann nicht vergütet werden.

Sonderausschüttung: Hat man einen Artikel auf einer fremden Website veröffentlicht und kann dort keine Zählmarken einbauen, so kann man diese Artikel bis zum 31.12. eines Jahres unter Angabe von Titel, Text, Autor und URL zur Sonderausschüttung anmelden. Die Vergütung ist dann zwar niedriger als bei gezählten Artikeln, aber man geht nicht völlig leer aus.

Die VG Wort verschlüsselt bei jedem sofort die personenbezogenen Daten wie die IP-Adresse, so dass man sich hinsichtlich des Datenschutzes wohl keine Sorgen machen muss.

Und zum Schluss noch ein Wort zur Steuer. Die Einnahmen sind natürlich steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Wer als Selbständiger darüber hinaus umsatzsteuerpflichtig ist, muss der VG Wort dies melden. Nur dann werden auch die 7% Umsatzsteuer ausgezahlt. Unterlässt man dies, so bekommt man von der VG Wort nur den Nettobetrag, muss aber trotzdem 7% Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen!

Fazit

Das ganze System ist extrem bürokratisch und kompliziert. Man könnte meinen, hier hätten die gleichen Beamten dran gearbeitet wie am deutschen Steuersystem. Auch die PDF-Anleitungen, die es zum Download gibt, atmen den gleichen Behördengeist. Wer schon mal mit einem modernen Systemen wie z.B. Google Analytics gearbeitet hat, der wird sich hier ins finsterste Internet-Mittelalter zurück versetzt fühlen. Immerhin, dank dieses Systems hat jeder Blogger und Betreiber einer Website die Chance etwas Geld für seinen Content zu bekommen - ohne auf freiwillige Spenden via PayPal oder flattr angewiesen zu sein, zumal die Qualität der Texte keine Rolle spielt. Ob man sich den Aufwand tatsächlich antun möchte, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Links

VG Wort Website: http://www.vgwort.de
Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. der VG Wort: https://tom.vgwort.de/portal/index

Kommentare

So, das erste volle Jahr ist rum und die VGWort meldete mir dieser Tage, dass einer oder mehrere Artikel die Mindestzugriffszahl in 2011 erreicht haben. Ein Blick auf das Meldeportal T.O.M. zeigte insgesamt 15 Artikel an, bei denen mindestens 1.500 Zugriffe erfolgt sind (wohlgemerkt: nur aus Deutschland und ohne Suchmaschinen). Davon vier hier auf auge.de und 11 auf digilotta.de. Ist doch gar nicht so schlecht.