04.04.2012 um 18:13
Dirk Wagner
Hi Leute,

ich erhalte wegen Ähnlichkeit der Domain mit einer von mir gehaltenen häufigerer Mails, die für Empfänger am Landgericht Frankfurt gedacht sind.

Da ich Mails, die bei mir landen normalerweise lese, nehme ich natürlich auch Sachverhalte zur Kenntnis, die eigentlich nicht für die Ohren oder Augen Dritter bestimmt sind.

Dass dann am Ende der Mail u.U. im Disclaimer steht, dass man die Mail nur dann lesen darf, wenn sie auch an einen selbst adressiert ist, zeigt nur wie widersinnig diese Disclaimer sind...

Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall...
- Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
- Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
- Die Mail ignorieren?

Letzteres mag zwar einleuchtend erscheinen - und wenn ein Anwalt die E-Mail-Adresse des Richters oder Sachbearbeiters nicht kennt, ist er selbst schuld. Aber da kann der Klient ja nichts für...

Es böte sich noch an, für besonders hartnäckige Irrläufer eine direkte Weiterleitung einzurichten...

Any thoughts?

dirk
04.04.2012 um 18:30
Pepo
Pepo
Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall...
- Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
- Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
- Die Mail ignorieren?

Ich würde zur zweiten Variante tendieren und noch eine Rechnung für den Bearbeitungsaufwand beilegen ;-)
Ciao
Pepo

Antwort auf von Pepo

04.04.2012 um 20:54
Renate
Renate
Hi Leute,

ich erhalte wegen Ähnlichkeit der Domain mit einer von mir gehaltenen häufigerer Mails, die für Empfänger am Landgericht Frankfurt gedacht sind.
...

  1. Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
  2. Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
  3. Die Mail ignorieren?

Letzteres mag zwar einleuchtend erscheinen ...., dirk


Ich würde zur zweiten Variante tendieren und noch eine Rechnung für den Bearbeitungsaufwand beilegen ;-)
Ciao
Pepo
Und wenn's nun ganz raffinierte Spammer sind, die sich über eine Antwort freuen?

Antwort auf von Dirk Wagner

05.04.2012 um 22:39
Michael
Michael
Ich hatte grad vor kurzem mal wieder so einen Fall. Da war es eher die Namensgleichheit und ein bekannter Mailprovider. Nach 2 - 3 Mails hab ich gemerkt das es kein Spam ist sondern wirklich ernst gemeinte Mitteilungen an einen - vermeintlichen - Interessenten für ein Projekt.

Ich habe einfach an den Absender geschrieben das ich nicht der richtige Adressat sein kann. Man hat sich bedankt und für die Mails entschuldigt.

Die Schwierigkeit ist es in solchen Fällen festzustellen ob es sich um einen raffinierten Spammer handelt. Nach der erstem Mail war ich mir da noch nicht sicher. Deshalb habe ich auch erst mal nicht reagiert.
09.04.2012 um 14:26
Juergen
Juergen

Dass dann am Ende der Mail u.U. im Disclaimer steht, dass man die Mail nur dann lesen darf, wenn sie auch an einen selbst adressiert ist, zeigt nur wie widersinnig diese Disclaimer sind...


Da stand ja vor einiger Zeit mal was in der ct zu, dass und warum diese Disclaimer völlig blödsinnig sind.


Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall...
- Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
- Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
- Die Mail ignorieren?

Dafür hat der Anwalt ja seine Berufshaftpflicht, die ersetzt dem mandanten dann ggf. den Schaden ;-)


Es böte sich noch an, für besonders hartnäckige Irrläufer eine direkte Weiterleitung einzurichten...

Würde ich auf gar keinen Fall machen. Allenfalls einen Autoresponder, das diese Mailadresse ungültig ist und die Mail gelöscht wurde.

Antwort auf von Juergen

30.04.2012 um 15:35
Manuel.Huebsch
Manuel.Huebsch
...
Würde ich auf gar keinen Fall machen. Allenfalls einen Autoresponder, das diese Mailadresse ungültig ist und die Mail gelöscht wurde.



da schließ ich mich dir an
vorallem... wer weiß, in welche schwierigkeiten man sich dabei bringen kann?

man bedenke, dass man dann ja einen schriftverkehr mit abhorcht und zwischenspeichert, ohne erlaubniss. das wäre wie wenn die Polizei abhorcht ohne eine richterliche befugniss dazu zu haben...


ich empfehle in soclhen fällen immer den Absender direkt und schnell an zu schreiben!
das mindert die schäden und Gefahren auf allen Seiten!

das is, meiner Meinung nach, wie bei der Post...
"Wenn Empfänger verzogen, bitte mit neuer Anschrift zurück"
da steht es ganz deutlich! zurück
und die wollen ja auch nicht, dass man den Brief auf eigene Faust dann weiter versendet an die richtige Adresse

Antwort auf von Manuel.Huebsch

30.04.2012 um 20:31
Bernd
"Abhören" und "Mailadresse ungültig" passen in dem Fall meiner Meinung nach nicht ganz. Die Email wird einem ja an die existierende eigene Adresse geschickt, zwar unverlangt und ein wenig so wie SPAM oder unbestellte Ware, die ich nicht zurücksende, sondern vielleicht lagere oder vielleicht vertilge bzw. nutze, aber da es ja die eigene Adresse ist, kann man den Irrtum des Absenders erst beim Lesen des Email-Textes feststellen. Man verschafft sich keine Kenntnis, sondern sie wird einem praktisch aufgezwungen.

Den Absender einmal zu informieren, wenn man sicher erkannt hat, dass es kein SPAM ist, wird kaum schaden. Rechtsberatung, die es hier ja nicht gibt, bei drei Anwälten einzuholen, schadet sicher auch nicht, bzw. überwiegend dem Geldbeutel.;)

Wegen fast gleichen Nachnamens hatte der Postbote Briefe von mir und dem Nachbarn im nächsten Haus ein wenig verwechselt. Wer schaut sich den eigenen Namen auf den Briefen schon jedesmal (genauer) an, wenn er die Post aus dem eigenen Briefkasten geholt hat? Kann ja mal passieren denkt man, wirft den geöffneten Brief mit Erklärung und Entschuldigung in den richtigen Briefkasten und vergisst es, bis es nach einer Woche nochmals passiert und auch umgekehrt. Der Nachbar hat dann doch mal beim Postamt etwas verlauten lassen.
12.05.2014 um 14:38
Laurids
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De-Mail Sicherheit

“Bullshit made in Germany – So hosten Sie Ihre De-Mail, E-Mail und Cloud direkt beim BND!”

“De-Mail-Dienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen.” So steht es im § 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz. Dass die Sicherheit weniger durch technische Vorkehrungen als durch gesetzliche Fiktion hergestellt wird, bringt Linus Neumann so auf den Punkt: “Zu jedem technischen Problem gibt es eine juristische Lösung.”

In seinem Vortrag beim 30. Chaos Communication Congress in Hamburg stellte Linus Neumann die Absurdität von De-Mail und anderer Sicherheits-Bemühungen hierzulande (nämlich: “E-Mail made in Germany, Schlandnet und Cloud”) besonders anschaulich und unterhaltsam dar.

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http://linkmailer.de/artikel/bullshit-made-in-germany
VIDEO
http://www.youtube.com/watch?v=p56aVppK2W4