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Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Garantie, Gewährleistung und sture Verkäufer

Hi Leute,

Vor gut 18 Monaten habe ich bei inmac ein HP Notebook erworben.
Bei selbigen Notebook geht nun die Tastatur in die Brüche (nicht wörtlich zu nehmen - es funktioniert lediglich die Shift-Taste in Verbindung mit der ersten Buchstabenspalte !,Q,A,Y,> nicht mehr).

Anfrage bei inmac ergab die Antwort:

"Leider ist das HP NX7010 außerhalb der Garantiezeit (1 Jahr nach Erwerb). Somit ist nur noch eine kostenpflichtige Reparatur möglich."

Dreist.
Nachfrage meinerseits, dass inmac mir als Kunden ja 2 Jahre Gewährleistung bieten müsste.
Darauf die Antwort:

"1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung meinen Sie."
Wieder dreist und falsch.

Abschließen erhielt ich dann die Mitteilung

"Damit wir die Gewährleistung gewähren bzw. über den Hersteller geltend machen können, müssen Sie als Endkunde leider über einen stattlich geprüften Gutachter den Beweis erbringen(lt. §474 BGB). Der Gutachter muss schriftlich bestätigen, dass der Fehler von Anfang an vorlag bzw. durch einen Materialfehler verursacht wurde."

Das mag formaljuristisch richtig sein. Zur Kundenbindung und -zufriedenheit trägt eine solche Aussage aber nicht bei.

Bisher war ich mit inmac immer zufrieden - aber die haben mich als Kunden gesehen.

ICH könnte mir ein solches Verhalten meinen Kunden gegenüber nicht leisten...

Ciao

dirk

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Michael
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Garantie, Gewährleistung und sture Verkäufer

Dirk Wagner schrieb:

>
> "Damit wir die Gewährleistung gewähren bzw. über den
> Hersteller geltend machen können, müssen Sie als Endkunde
> leider über einen stattlich geprüften Gutachter den Beweis
> erbringen(lt. §474 BGB). Der Gutachter muss schriftlich
> bestätigen, dass der Fehler von Anfang an vorlag bzw. durch
> einen Materialfehler verursacht wurde."
>
> Das mag formaljuristisch richtig sein. Zur Kundenbindung und
> -zufriedenheit trägt eine solche Aussage aber nicht bei.
>

Das ist nicht mal formaljuristisch richtig. In dem Paragraphen steht nämlich nicht drin, das du einen Gutachter brauchst. Dort wird nur auf folgende Paragraphen verwiesen, in denen wiederum die Beweislastumkehr nach 6 Monaten erwähnt wird. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, das dein Notebook mangelhaft war. Danach musst du beweisen das es mangelhaft war. Wie das zu geschehen hat steht da nicht.

inmac schreibt dir damit aber, das sie nur das Urteil eines staatlich geprüften Gutachters akzeptieren wollen. Wenn du es darauf ankommen lassen würdest, würde es sicher auch darauf hinauslaufen. Weil du dann wohl klagen müsstest.

Das ist eine sehr arrogante Haltung. Mit solchen Leuten sollte man keine Geschäfte machen.

Als Händler ist man leider gekniffen wenn man solche Geräte verkauft. Der Hersteller zieht sich nach einem Jahr zurück. Der Händler muss im Zweifel zwei Jahre für den Kunden da sein. Wenn man das nicht will, sollte man solche Billigprodukte eben nicht verkaufen.

Leider glaubt auch HP inzwischen, das Billigmodelle sein müssen. Der hervorragende Service hat in der letzten Zeit gelitten. In der Profiserie ist ein Tausch einer Tastatur in den ersten zwei Jahren gar kein Problem.

Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Garantie, Gewährleistung und sture Verkäufer

Michael schrieb:

> Wenn
> man das nicht will, sollte man solche Billigprodukte eben nicht
> verkaufen.

Nun ja - ich weiß nicht, ob ich ein Notebook für 1400 Euro netto als Billigprodukt bezeichnen würde...

Ciao

dirk

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Reho
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Ansichtssache

Das ist natürlich Ansichtssache,

aber ich könnte mir vorstellen, daß Michael als Käufer von Apple-Produkten in Deutschland preislich da nicht verwöhnt ist Smile und das deshalb für billig hält.

(Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben)

Gast (nicht überprüft)
Re: Garantie, Gewährleistung und sture Verkäufer

Nun wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen. Ich verstehe den Ärger - aber ich verstehe auch den Händler. Der hat bestimmt ständig Kunden, die Kaffee in die Tastatur gekippt haben und dann kostenlosen Ersatz haben wollen. Bei den geringen Margen zahlt man da als Händler recht schnell drauf.

Wie sieht denn aber die rechtliche Lage wirklich aus? Zunächst muss man einmal klarstellen, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Ich zitiere dazu mal die IHK Frankfurt:

"Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine in der Regel für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Gewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird.

Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten. Die Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen, nach ihr richten sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Garantieleistungen.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen, so dass der Kunde während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann, ob er Garantie (meist gegen den Hersteller) oder Gewährleistung (gegen den Verkäufer) in Anspruch nimmt".

Die Aussage des Händlers (erst 1 Jahr Garantie, dann 1 Jahr Gewährleistung) ist also in der Tat falsch. Das spielt hier aber keine Rolle, da der Rechner 18 Monate alt ist - die Garantie ist also abgelaufen, es bleibt nur der Anspruch auf Gewährleistung. Dazu zitiere ich wieder die IHK:

"Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt nach neuem Recht zwei Jahre. ... Dem Kunden stehen aber nur dann Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt des so genannten Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware übergibt. Es reicht aus, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorliegt, aber erst später erkennbar wird (Bsp.: eine Schuhsohle ist von Anfang an schlecht verklebt und reißt nach einiger Zeit ab)".

Und weiter:

"Der Verkäufer haftet aber nur dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerfrei ist, nicht aber für die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache, Verschleiß oder Probleme durch unsachgemäßen Gebrauch. Der Verkäufer hat nur für Fehler einzustehen, die bereits bei der Ablieferung vorlagen. Entsprechende Mängel kann der Kunde innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Eine Klage muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden".

Da liegt also der Hase im Pfeffer. Die Beweislast liegt leider beim Käufer. Der Verkäufer wird - gerade bei einem Verschleissteil wie einer Tastatur und einem Zeitraum von 18 Monaten - wohl meist versuchen, die Gewährleistung abzulehnen und damit in der Regel wohl auch Erfolg haben. Darin dürfte sich der genannte Händler (der ja für die Qualität der vom Hersteller gelieferten Ware nicht verantworlich zu machen ist) kaum von anderen unterscheiden.

Folgende Beobachtungen und Ratschläge kann man daraus ableiten:

1. Wenn ein Hersteller eine Garantie (oder eine Garantieverlängerung gegen Aufpreis) anbietet, dann hat das einen besonderen Wert. Darauf sollte man bei einem Kauf stets achten. Die Gewährleistung von 2 Jahren hat in der Praxis oft nur geringen Wert.

2. Eine Klage mit Gutachten usw. ist in einem derartigen Fall vermutlich kaum aussichtsreich bzw. lohnend. Es wird also wohl auf eine kostenpflichtige Reparatur hinauslaufen, sofern man nicht beim Hersteller eine Kulanzleistung erreicht (man sollte wenigstens mal anfragen).

3. Bei weiteren Käufen sollte man evtl. einen anderen Hersteller wählen (der Händler kann wie gesagt wohl wenig dafür). Leider ist aber heute Billigproduktion auch bei Markenherstellern im Zuge der allgemeinen "Geiz ist Geil" Mentalität zur Regel geworden. Man ist also vor unliebsamen Überraschungen niemals und nirgendwo ganz sicher...

Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Was mich am meisten geärgert hat...

...war die kategorische Ablehnung.
Wenn ich nicht nachgefragt hätte, hätte er mich mit der abgelaufenen Garantie seitens HP abgekanzelt...

Wenn ich mit meinen Kunden so umspringen würde, hätte ich bald keine mehr...

Dirk

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Michael
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Was mich am meisten geärgert hat...

So sehe ich das auch. Wenn der Satz mit "staatlich anerkanntem Gutachter" wirklich ein Zitat war, ist das schon recht unfreundlich.
Ich habe heute auch einem Kunden erklären müssen, das eine abgenutzte Einzugsrolle bei einem Drucker leider kein Garantiefall ist. Nach 18 Monaten kann das auch bei geringer Beanspruchung mal vorkommen. Er war nicht erfreut, hat aber eine kostenpflichtige Reparatur akzeptiert.

Gerhard
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Garantie, Gewährleistung und sture Verkäufer

"Damit wir die Gewährleistung gewähren bzw. über den Hersteller geltend machen können, müssen Sie als Endkunde leider über einen staatlich geprüften Gutachter den Beweis erbringen(lt. §474 BGB). Der Gutachter muss schriftlich bestätigen, dass der Fehler von Anfang an vorlag bzw. durch einen Materialfehler verursacht wurde."

Hallo Dirk

oft ist es so, dass Angestellte (also nicht der Besitzer) sowas entscheiden. Die brauchen dann oft nur eine plausible Rechtfertigung, und ein geeignetes Papier, für eine kundenfreundliche Lösung - welche zugleich für sie selbst die angenehmere ist. Dass der Fehler von Anfang an vorlag erscheint in diesem Fall logisch, denn eine falsche Nutzung die sowas verursacht ist kaum denkbar. (und die nicht erfolgte Florian'sche Kaffeedusche wäre ja leicht nachweisbar)
Grüße von: Gerhard

Gast (nicht überprüft)
Unfreundliches Verkaufspersonal

Unfreundliche Verkäufer sind untragbar - sowohl für den Händler, als auch für den Kunden - aber hierzulande leider der Normalfall (Stichwort "Servicewüste"). Der Grund liegt in schlechter Ausbildung (Gelegenheitstäter, Aushilfskräfte) und schlechter Bezahlung der Leute (zu wenig auf Provisionsbasis). Man sollte sich das nicht bieten lassen und auf jeden Fall nach dem Abteilungsleiter oder Verkaufsleiter fragen, denn der hat hoffentlich eine Vorstellung davon, was Kundenorientierung bedeutet. Und wenn auch das nicht klappt, dann kann man auch ein Briefchen an die Geschäftsleitung schreiben (aber bitte immer höflich und sachlich, keine Anschuldigungen oder "Dampf ablassen", das ist da fehl am Platze).

Im konkreten Fall hätte das zwar wohl auch nicht zum gewünschten Ergebnis geführt (d.h. die Reparatur wäre immer noch kostenpflichtig), aber eine freundliche Behandlung und eine kleine Gegenleistung (Warengutschein, Rabatt beim nächten Kauf) kann schon dabei herausspringen, vom erzieherischen Effekt für den unfreundlichen Verkäufer einmal ganz abgesehen.

Nachricht bearbeitet (25.02.2006 15:50)

Gast (nicht überprüft)
Re: Garantie, Gewährleistung und sture Verkäufer

Gerhard schrieb:

> Dass der Fehler von Anfang an vorlag erscheint
> in diesem Fall logisch, denn eine falsche Nutzung die sowas
> verursacht ist kaum denkbar. (und die nicht erfolgte
> Florian'sche Kaffeedusche wäre ja leicht nachweisbar)
> Grüße von: Gerhard

Das ist keineswegs logisch und nur sehr schwer nachweisbar - das ist doch genau das Problem! Abnutzungserscheinungen sind bei einer Tastatur (auch ohne Kaffee) ja wohl durchaus plausibel, also muss der Fehler nicht notwendigerweise von Anfang an bestanden haben. Der reine Anschein reicht da keineswegs aus, verlangt wird ein Beweis (also ein Gutachten), die Beweislast (und die Kosten für den Gutachter) liegen beim Käufer, der dann ggf. klagen muss.

Gerhard
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
... missverstanden

Hallo

... Angestellte die sowas entscheiden. Die brauchen dann oft nur eine plausible Rechtfertigung, und ein geeignetes Papier, für eine kundenfreundliche Lösung - welche zugleich für sie selbst die angenehmere ist...

Ich wollte eben NICHT auf eine Verhandlung raus...

Grüße von: Gerhard

Wolfgang
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Registriert seit: 15.08.2007 - 17:44
Re: Garantie, Gewährleistung und sture Verkäufer

Dirk Wagner schrieb:

> Michael schrieb:
>
> > Wenn
> > man das nicht will, sollte man solche Billigprodukte eben
> > nicht verkaufen.
>
> Nun ja - ich weiß nicht, ob ich ein Notebook für 1400 Euro
> netto als Billigprodukt bezeichnen würde...

... Zum Einen. Und ausserdem ist ein höherer Preis noch lange keine Gewähr für ne bessere Qualität der Hardware: Ein Apple G4 Powerbook ist mir in den ersten ca. 25 Monaten 3 mal kaputtgegangen: zuerst CDROM, dann Inverter, dann Festplatte. Und nein, ich hab das Teil nicht fallen lassen ...

Allerdings rate ich inzwischen jedem, der sich den Kauf eines Notebooks überlegt, sich, wenn möglich, unbedingt ne Garantieverlängerung für das Gerät gleich mitzukaufen: Notebooks sind wohl einfach viel fehlergefährdeter als (die größeren) Desktop Geräte: eng zusammengebaut wie die Dinger halt nun mal sind ist die Hitzeentwicklung bei den Hardwarekomponenten wahrscheinlich um ein vielfaches höher als bei Desktops .. und Hitze tut der Hardware nicht gut. So hab ich es zumindest gelernt ...

Freundliche Grüße
Wolfgang

Nachricht bearbeitet (26.02.2006 19:17)