- Werbung -
18 Beiträge / 0 neu
Letzter Beitrag
Bild des Benutzers Senior
Senior
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
unbestelltes Päckchen ? ?

Wie geht man damit am besten um ? ?

1. Unfrei zurück, 2. Anzeige, 3. was sonst

Die Post bringt ein Päckchen !
Abs.: Deutsche Post AG - Full Vital Inc.
Ich nehme an ( Neugierte und das sichere Gefühl, da kann noch nichts passieren).
Angel Papiere aus der Plasiktasche :-o
Eine Rechnung über 87 ?, Warenwert 79,95 ; Nebenleistungen 7,10 ;
Inhalt lt Rechn. Kapseln,Tabletten Softgel
von Vitamins & More Europe INC. Europe Park 1-28 NL-6461 KB Kerkrade.

Der Begünstigte auf dem Überweisungsträger ist Grijs B.V.

Grüsse Grufti

Nachricht bearbeitet (18.06.2004 20:21)

Gast (nicht überprüft)
OT: unbestelltes Päckchen ? ?

Hallo, Grufti:
hier hätte man schauen können - nach googlen...

http://www.rws-verlag.de/volltext/14_2658_3.htm

Gruss
-WOLF-

- Die Frage gehört eher in eine "Rechtsberatungs-Newsgroup"

Gerhard
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: unbestelltes Päckchen ? ?

Hallo

als Privatmann kannst du das Päckchen einfach liegen lassen, musst es aber eine gewisse Zeit "mit der bei dir üblichen Sorgfalt" zur Abholung bereithalten. (Also alles wieder rein tun, nichts verbrauchen. Du hast es aus Versehen geöffnet)
Wer nicht bestellt hat, muss auch nicht bezahlen. Das ist die Rechtslage. Auf Zahlungserinnerungen etc würde ich nicht reagieren.

UPDATE: "Nach §241a BGB (neu) muss man eine nicht bestellte Ware weder zurückschicken noch für eine Abholung aufbewahren. Man darf die Ware auch nutzen. Lediglich eine Veräußerung bedeutet eine Annahme im rechtlichen Sinne."

Grüße von: Gerhard

Bist du sicher, dass du nichts bestellt hast? Oder jemand aus deiner Familie?

PS: Ich stelle hiermit auch im Namen des Vereines klar, dass es sich bei dem
Beitrag um eine persönliche Meinungsäußerung handelt, nicht
etwa um Mitteilungen des AUGE e.V. und dass diese insbesondere nicht als
Rechtsberatung durch einen Fachmann oder als Ersatz für eine solche gedacht sind.

Nachricht bearbeitet (19.06.2004 11:07)

Bild des Benutzers Senior
Senior
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: unbestelltes Päckchen ? ?

Da bin ich 110% sicher, nichts wurde bestellt.

Vielleicht am einfachsten, Unfrei zurück !

Gast (nicht überprüft)
Halt!

Wir (der AUGE e.V.) können, wollen und dürfen keinerlei Rechtsberatung leisten, schon gar nicht in einem öffentlichen Forum. Dieses Thema daher bitte nicht mehr hier im Forum weiter diskutieren (per E-Mail).

Ich stelle hiermit im Namen des Vereines klar, dass es sich bei den Beiträgen um persönliche Meinungsäußerungen der Mitglieder handelt, nicht etwa um Mitteilungen des AUGE e.V. und dass diese insbesondere nicht als Rechtsberatung durch einen Fachmann oder als Ersatz für eine solche gedacht sind.

Bild des Benutzers Michael
Michael
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Halt!

UFF! Der Anwalt hat gesprochen. Smile

Natürlich handelt es sich um persönliche Meinungsäußerungen - wie alles in diesem Forum. Das dürfte doch außer Zweifel stehen.

Aber nun ist es nochmal klar ausgesprochen. Das sollte aber hoffentlich keinen davon abhalten auch zukünftig solche Äußerungen hier kund zu tun.

Gerhard
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: unbestelltes Päckchen ? ?

Hallo

Und was machst du, wenn der Lieferant die Annahme verweigert? - oder abstreitet dass es zurückkam?

GR

Bild des Benutzers Senior
Senior
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Halt!

Hi ,
Von Rechtsberatung war doch hier überhaupt nicht die Rede.
Wieso werden einem die Worte im Munde verdreht.
Hier geht es doch ausschliesslich um Meinungsäusserungen, so sieht es doch auch Michael, oder bin ich da auf einem falschen Dampfer.
Grüsse Grufti

Bild des Benutzers Senior
Senior
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Halt!

Hi Florian,
schmeis doch alles raus damit ruh ist
Grufti

Bild des Benutzers hrk
hrk
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Falscher Dampfer

Hallo Walter,

Grufti (M2961) schrieb:

>
> Von Rechtsberatung war doch hier überhaupt nicht die Rede.
> Wieso werden einem die Worte im Munde verdreht.
Es sind nicht Gerd oder Florian, der Dir hier die Worte im Munde herumzudrehen versuchen. Die Rechtslage ist auch nach meinem Wissen wirklich so. Nur ein Jurist darf juristische Auskunft geben. Alles andere ist unzulässige Rechtsberatung. Das ist ein ganz heißes Thema, zumal sich die vermeintliche "Gegenseite" auf dieser Spielwiese im Zweifelsfall viel besser auskennt als Unsereins.

> Hier geht es doch ausschliesslich um Meinungsäusserungen, so
> sieht es doch auch Michael, ...
Ich mag nicht beurteilen, wo die Grenze ist. Im Zweifel ist es aber sicher richtig, sich eher zurückzuhalten.

> ... oder bin ich da auf einem falschen Dampfer.
Ich fürchte, ja. Sad

Um solchen Problemen zu begegnen, habe ich in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen, vereinsseitig einen Anwalt zu beschäftigen, der dann unzweifelhaft auf solche oder ähnliche Fragen antworten darf. Ich denke, wir sollten das Thema im (erweiterten) Vorstand noch einmal aufnehmen.

Momentan scheint mir Dein Vorschalg von 23:07 Uhr der vernünftigste: den gesamten Beitrag aus dem Forum zu löschen. Sad

Gast (nicht überprüft)
Re: Falscher Dampfer

So'n Pech, nur Pillen und Pülverchen und kein Computerzeugs!!! Ungeschickt aber auch in zweierlei Hinsicht Wink

Hin und wieder ein "meiner Meinung" in den Text einzustreuen, könnte eigentlich nie verkehrt sein. Sind eigentlich Ratschläge zur Vermeidung von Spam "geschäftsschädigendes Verhalten" - der arme Spammer macht ja weniger Umsatz(?) Aber bitte jetzt bloss NICHT ANTWORTEN....

Gerhard
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Falscher Dampfer

Hallo Bernd

Vermutlich geht es gar nicht um "die Sache an sich" sondern um die korrupten Praktiken der "Abmahnbranche" und in gleichem Maße um die unverblümte Verteidigung geschäftlicher Interessen der Rechtsanwälte allgemein, die uns alle mit viel moralischer Heuchelei unter Druck setzen.
Deshalb gebe ich dir Recht - es schadet nicht, hin und wieder ein "meiner Meinung nach" einzustreuen um diesen Machenschaften zu entgehen.

Grüße von: Gerhard

Bernd Eckert (M4528) schrieb:

> So'n Pech, nur Pillen und Pülverchen und kein
> Computerzeugs!!! Ungeschickt aber auch in zweierlei Hinsicht
> Wink
>
> Hin und wieder ein "meiner Meinung" in den Text einzustreuen,
> könnte eigentlich nie verkehrt sein. Sind eigentlich Ratschläge
> zur Vermeidung von Spam "geschäftsschädigendes Verhalten" - der
> arme Spammer macht ja weniger Umsatz(?) Aber bitte jetzt bloss
> NICHT ANTWORTEN....
>

Bild des Benutzers Senior
Senior
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Aufklärung

meiner Meinung sollten diese und andere Praktiken durchaus im Forum diskutiert werden um den unbedarften Leser auf die Gefahren die im Internet lauern hinzuweisen.

Gast (nicht überprüft)
Re: Aufklärung

OK, hier ein paar Worte zur Erläuterung, verbunden mit einer Bitte (aber zu der komme ich später).

Zunächst mal etwas Hintergrundinfo, woher eigentlich der Wind weht, unter (bitte mal durchlesen).

Nun zu uns: Da wir ein Verein sind, der Mitgliedsbeiträge erhebt, gelten für uns andere (strengere) Spielregeln als für Privatleute: Im Zweifel ist alles, was wir tun "gewerbsmäßig" im Sinne des Gesetzes (oder eines abmahnwilligen Anwaltes). Das gilt für alle Angebote des AUGE e.V., einschliesslich dieses Forums (und, nebenbei bemerkt, auch für die Homepages der Regionalgruppen).

Daraus folgt: Wir haben ein gewisses Restrisiko zu tragen, dass uns irgendjemand einmal als vermeintlich leichtes Opfer einer Abmahnkampagne auswählt. Können wir uns dagegen wehren? Aber sicherlich und wir werden es ggf. auch tun! Der Verein hat eine gut gefüllte "Kriegskasse" und wird mit der guten juristischen Hilfe, die uns zur Verfügung steht, jeden Versuch dieser Art abwehren (meist stehen diese ja auf rechtlich extrem wackeligen Füssen und haben nur bei Leuten Erfolg, die sich leicht einschüchtern lassen bzw. sich ihrer Haut nicht wehren können/wollen).

Aber: Das alles kostet viel Zeit, Mühe und Nerven bei den (ehrenamtlichen) Mitarbeitern im Verein, die diesen Unfug dann bearbeiten müssen. Dies wollen wir uns aber ersparen! Deshalb vertritt der Vorstand hier eine restriktive - möglicherweise zu restriktive - Haltung. Ich bitte dafür um Euer Verständnis.

Und nun zur Bitte: Ich weiß, lieber Grufti, lieber HRK, lieber Gerhard, lieber Bernd und alle anderen, Euch liegt schon eine Antwort auf der Zunge, Ihr habt geistig schon den "Antworten" Button geklickt - bitte laßt es. Das Thema ist hier erschöpfend behandelt worden. Weitere Kommentare sind unnötig. Wenn doch, dann bitte per E-Mail (also nicht öffentlich) oder in einem anderen Forum.

In Zukunft sollten wir uns im Forum darauf beschränken, bei derartigen Anfragen den technischen/fachlichen Aspekt zu diskutieren, z.B. das Risiko, sich über einen Virus oder Wurm oder einen irreführenden Link eine unerwünschte Sendung einzufangen. Zur Rechtslage in solchen Fällen können wir aber keine Stellung nehmen (das könnte unzulässige Rechtsberatung sein) und auch keine Erfahrungberichte mit konkreten Angaben veröffentlichen (das könnte ggf. auch Rufschädigung sein).

Bild des Benutzers Michael
Michael
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Aufklärung

Ich bin auch der Meinung das solche Punkte in einem öffentlichen Forum angesprochen werden sollen (müssen!!).

Es gibt aber bei uns in Deutschland einige Auswüchse der Juristerei, die an ihrem Ziel vorbeigehen und den gesunden Menschenverstand ignorieren. Oder anders gesagt - es gibt einige überflüssige Gesetze.

In diesem Fall das Rechtsberatungsgesetz. Darin ist festgelegt, das Rechtsberatung nur von bestimmten Personen durchgeführt werden darf. Bei entsprechender Auslegung kann eine Äußerung zu gesetzlichen Bestimmungen hier im Forum schon als solche Rechtsberatung angesehen werden. Und damit würde der Verein gegen das Gesetz verstossen.

Es ist also wichtig herauszustellen, das es sich um die Meinungsäußerung einzelner Personen handelt, die nicht im Auftrag des Vereins tätig sind. Dann könnte höchstens noch diese Person belangt werden. Allerdings sind die Aussichten auf Erfolg wohl eher gering, wie aus den angefügten Quellen zu entnehmen ist. Daher weise ich auch darauf hin, das es sich bei diesem Beitrag um meine persönlichen Kenntnisse und Meinungen handelt und das ich nicht im Auftrag des Vereins schreibe.

Ein wichtiger Punkt bei der Rechtsberatung ist es wohl auch, das nicht in einem konkreten Fall beraten wird. Es muss also die Gesetzeslage verallgemeinert dargestellt werden. Damit handelt es sich nur um eine Information über Gesetze. Die darf man auch als nicht authorisierte Person weitergeben. Das machen alle Zeitschriften und Rundfunksender, wenn sie solche Tipps veröffentlichen. Oder aber sie beschäftigen einen Juristen für diese Fälle.

Die Juristen haben sich mit diesem Gesetz eine wunderbare Möglichkeit geschaffen, an neue Aufträge zu kommen. Aber längst nicht alle Anwälte sind mit dieser Regelung einverstanden. Es gibt durchaus andere Auslegungen dieses Gesetzes. Besonders wenn es um die Beratung durch gemeinnützige Organisationen und Personen geht. Bestrebungen für eine Änderung dieses Gesetzes gibt es wohl auch. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich auch mit diesem Gesetz.

Dazu ein paar Links zum nachlesen:
Heise Newsticker
Intern.de

Bild des Benutzers hrk
hrk
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
OT - Falscher Verdacht

Florian schrieb:

> ...
> Und nun zur Bitte: Ich weiß, lieber Grufti, lieber HRK,
> lieber Gerhard, lieber Bernd und alle anderen, Euch liegt schon
> eine Antwort auf der Zunge, Ihr habt geistig schon den
> "Antworten" Button geklickt - bitte laßt es. ...

Hallo Florian,

eigentlich hatte ich, im Gegensatz zu Deiner Vermutung, vor, mich hier im Forum NICHT weiter zum Thema zu äußern. Hättest Du meinen Beitrag "Falscher Dampfer" gelesen, hättest Du eigentlich wissen müssen, daß ich die Sachlage sehr ähnlich einschätze wie Du. Secret

Sicher habe ich einige Ideen (nicht auf der Zunge, aber) im Hinterkopf. Aber, wie Du sehr richtig bemerkst, diese sollten wir sinnigerweise "nichtöffentlich" debattieren. Aber auch das geht aus meinen o.a. Beitrag hervor. Dirol

Fazit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :->

Gerhard
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
OT Aufklärung

Hallo Florian

mir scheint, hier wird langsam der Punkt erreicht, an dem Zivilcourage gefragt ist:
Vorauseilender Gehorsam gegenüber "abmahnwilligen Anwälten" sollte wirklich nicht unsere Linie sein. "Erschöpfend behandelt" ist sicher das Thema unbestellte Warensendung, nicht aber das Thema Redefreiheit.
Deshalb plädiere ich dafür, mit Hilfe unserer "guten juristischen Hilfe" hier im Forum klären zu lassen, ob Beiträge von Mitgliedern im Forum überhaupt als "im Auftrag des Vereins" getätigt angesehen werden können. Genau wie Michael sagt: Für den Verein handeln darf ja wohl nicht jedes Mitglied sondern nur Vereinsorgane im Rahmen der Satzung. (und ein Mitglied wird ja m.E. nicht "gewerbsmäßig" dadurch, dass es Mitglied in unserem Verein ist und "der Auge" distanziert sich ja von den Beiträgen im Forum sowieso noch zusätzlich)
Auch auf Warnungen zu verzichten aus Furcht wegen "Geschäftschädigung" belangt zu werden, wenn man öffentlich warnt vor Kriminellen (Virenbastlern, einem Teil der Abmahnbranche, Winkeladvokaten, Unverlangtwarenzusendern etc) fällt m.E. darunter.

Grüße von: Gerhard

PS: Ist der Hinweis, man solle sich vor Abmahnungen schützen auch schon unzulässige Rechtsberatung? Immerhin schädigt man damit das Geschäft der Abmahner...

Nachricht bearbeitet (20.06.2004 15:44)

Gast (nicht überprüft)
ENDE DER DISKUSSION

Bitte die Diskussion jetzt endlich und endgültig beenden - sonst folge ich dem Antrag, den ganzen Thread zu löschen...

Nachricht bearbeitet (20.06.2004 15:42)