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Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
AGBs

Hi Leute,

Im Reparaturauftrag des Powerbooks (siehe [http://www.auge.de/phorum/read.php?f=1&i=354&t=354]) steht, dass der Händler weder für Softwarekonfigurationen noch für gespeicherte Daten haftet.

So weit, so gut.

Doch schliesst das Fahrlässigkeit seitens des Händlers ein?
Das
1.) Aufspielen einer Recovery-CD (ohne das dazu ein Auftrag erteilt wurde) oder
2.) Updaten des Systems auf eine Art und Weise, dass dadurch sämtliche Daten gelöscht wurden (was meiner Meinung nach nur geht, wenn 1.) angewendet wird)
ist doch sicher eine fahrlässige Handlung, oder?

Ausser Frage steht, dass das Nichtanfertigen eines Backups ebenfalls fahrlässig ist, doch muss man nicht unterscheiden, ob eine Privatperson mit ihrem Eigentum fahrlässig umgeht oder ein Mitarbeiter eines Unternehmens mit dem Eigentum eines Kunden?

Ciao

dirk

Nachricht bearbeitet (08.10.2003 17:16)

Gast (nicht überprüft)
Re: AGBs

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lassen sich auch per AGB nicht ausschliessen.

Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Florian schrieb:

> Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lassen sich auch per
> AGB nicht ausschliessen.

Ich habe gerade mal ausprobiert mittels der Restore-CD das System auf eine NEUE Platte im Powebook wiederherzustellen.
Der Standardwert ist "Wiederherstellen und vorherige Objekte sichern".
"Macintosh HD vollständig löschen" muss man auswählen!

Eigentlich kann man das schon nicht mehr als Fahrlässigkeit bezeichnen...

ciao

dirk

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hrk
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Juristische Fragen ...

... haben nach meiner Erfahrung (der ich kein Jurist bin) mit logischem Menschenverstand oder ähnlich obskuren Vorstellungen nichts zu tun. Für Juristen zählt nur das, was schwarz auf weiß geschrieben steht. Und wenn da steht "keine Haftung für Datenverlust", dann ist das wohl auch so - ohne Wenn und Aber. 8-(

Wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sind, ist da vermutlich wirklich nichts zu holen. Ich nehme an, daß jeder Jurist Dir das bestätigen wird. Obwohl, bei Juristen wäre ich mir da niemals so ganz sicher. Wink

Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Juristische Fragen ...

hrk schrieb:

> Wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen
> sind, ist da vermutlich wirklich nichts zu holen.

Ein geschulter Mitarbeiter, der mit der Reparatur von Notebooks betraut ist, sollte eigentlich wissen, was er tut.
Also Vorsatz? Kann ich mir nicht vorstellen...
Aber wie Fahrlässigkeit nachweisen?

Ciao

dirk

Gast (nicht überprüft)
Re: Juristische Fragen ...

Wenn ich mit einem geliehenen Auto einen Unfall baue, den ich verschuldet hab, war das schon mal fahrlässig. War ich dabei besoffen, war es grob fahrlässig.
Wenn jemand die Festplatte eines Kunden löscht, muss er doch wohl besoffen gewesen sein? Smile

Aber mal ernsthaft. Fahrlässig war es bestimmt. Ob auch grob fahrlässig muss im Zweifel ein Richter beurteilen.

Bild des Benutzers Juergen
Juergen
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: AGBs

Florian schrieb:

> Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lassen sich auch per
> AGB nicht ausschliessen.

Falls die AGBs die Haftung generell ausschliessen (also nicht etwa auf Vorsatz und grobe Fahlässigkeit beschränken) besteht die Chance, dass der gesamte Paragraf der die Haftung ausschließt unwirksam ist. Dann würde die Haftung ggf. auch für einfache Fahrlässigkeit gelten. Die scheint hier ja zumindest vorzuliegen.

@diwa
Die Frage ist jetzt nur ob dein Onkel das juristisch durchfechten möchte. Dabei muß er vor allem den Schaden beweisen, der ihm entstanden ist. Also nicht die Tatsache, dass die Daten weg sind, sondern was es ihn kosten wird diese wieder herzustellen - bei privaten Daten meist schwierig. Ein Mitverschulden von ihm käme vielleicht auch in Betracht, da es natürlich auch fahrlässig ist keine Datensicherung vorzunehmen. U.U. ist das Kulanzangebot von Apple da gar nicht so schlecht.

Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: AGBs

Ich denke nicht, dass mein Onkel gegen den Händler oder die Firma in Holland prozessieren will.

Bei den fehlenden Daten handelt es sich zum allergrößten Teil um Photos, die sich aber teilweise wiederbeschaffen lassen, um private Aufzeichnungen und eMails.
Es ist also eher ein immaterieller und ideller Schaden der aufgetreten ist.

Das Angebot, ihm Panther zuzuschicken, kam von Apple Deutschland und ich habe im auch schon geraten, sich das nicht entgehen zu lassen Wink

Ciao

dirk

Dirk Wagner
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
AGBs und Haftung

Jürgen schrieb:

> Falls die AGBs die Haftung generell ausschliessen (also nicht
> etwa auf Vorsatz und grobe Fahlässigkeit beschränken) besteht
> die Chance, dass der gesamte Paragraf der die Haftung
> ausschließt unwirksam ist. Dann würde die Haftung ggf. auch für
> einfache Fahrlässigkeit gelten. Die scheint hier ja zumindest
> vorzuliegen.

Da muss ich mir mal die Auftragsbestätigung besorgen.
In den AGBs, die hinten auf einer Rechnung des Händlers aufgedruckt sind, stehen nur Punkte, die für den Verkauf von Waren relevant sind...

Ciao

dirk