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Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Steuerbetrug bei eBay?

Hi Leute,

Ich habe über eBay einen Akkuschrauber erworben.
Es handelt sich um originalverpackte Neuware.

Der Verkäufer ist bei eBay als gewerblicher Verkäufer angemeldet und er hatte insgesamt 6 dieser Schrauber in dieser "Auktion" zu verkaufen.

Kann er nun, wie geschehen, auf der Rechnung vermerken
"Für diesen Artikel wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
Der Umsatz wird nach § 25 A UStG (Differenzbesteuerung) versteuert."

Ich war der Meinung, das ginge nur bei Gebrauchtwaren...

Schaut man sich die Menge der aktuell zum Verkauf stehenden Waren und die Anzahl der bisherigen Verkäufe an, so mag ich nicht daran glauben, dass der Verkäufer als "Kleingewerbetreibender" unter die USt-Schwelle fällt.

Ciao

dirk

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Michael
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Steuerbetrug bei eBay?

Da müsste man einen Steuerberater fragen. Ich kannte diesen Paragraphen auch noch nicht, Scheint speziell was mit Versteigerungen zu tun zu haben. Jedenfalls steht das gleich in der ersten Bedingung für Differenzbesteuerung drin. Mit Kleingewerbetreibenden hat das nichts zu tun.

Dirk Wagner
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Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Steuerbetrug bei eBay?

Michael schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da müsste man einen Steuerberater fragen. Ich
> kannte diesen Paragraphen auch noch nicht, Scheint
> speziell was mit Versteigerungen zu tun zu haben.
> Jedenfalls steht das gleich in der ersten
> Bedingung für Differenzbesteuerung drin.

Hmm...

Die zwanzig von mir gelesenen Dokumente zu Differenzbessteuerung (u.a. bei verschiedenen IHKs) schreiben nichts zu Versteigerungen.
Immer nur vom Ankauf gebrauchter Ware von Privatleuten oder Kleingewerbetreibenden.

Ciao

dIrk

PS. Ja meinen Steuerberater habe ich auch schon gefragt Wink

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Michael
Offline
Registriert seit: 19.11.2007 - 17:33
Re: Steuerbetrug bei eBay?

>
> Die zwanzig von mir gelesenen Dokumente zu
> Differenzbessteuerung (u.a. bei verschiedenen
> IHKs) schreiben nichts zu Versteigerungen.
> Immer nur vom Ankauf gebrauchter Ware von
> Privatleuten oder Kleingewerbetreibenden.
>

Tja. Musst halt an die Quellen gehen. Smile
z.B. beim Bundesjustizministerium im Gesetz nachlesen.

Zitat >>>>>>>
(1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 von beweglichen körperlichen Gegenständen gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.
Der Unternehmer ist ein Wiederverkäufer. Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert.
<<<<<<<<<